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Die Grafik visualisiert die Auswirkungen der CVD. Foto: KCW

Jetzt ist es amtlich: Die vom Europäischen Parlament und vom Rat im Juni 2019 verabschiedete Clean-Vehicle-Directive-Richtlinie muss bis zum 2. August 2021 von den Mitgliedsländern ohne wenn und aber in nationales Recht umgesetzt werden. Der VDV, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs, begrüßt den gestrigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der Clean Vehicles Directive. VDV-Präsident Ingo Wortmann: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt sind die Länder gefordert, sich zeitnah und im Sinne des Klimas und der Luftreinhaltung auf eine sachgerechte Regelung zu einigen.“ Das Gesetz ermögliche, dass die Länder zur Einhaltung der CVD-Mindestziele beim Bus Vereinbarungen mit der Branche treffen. „Diese Arbeit werden wir konstruktiv begleiten.“ Erfreulich sei darüber hinaus, dass der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen nun ebenfalls CVD-konform ist: „Busse, die heute mit Diesel betankt werden, können auf diese Weise mit klimafreundlichen Kraftstoffen weiterhin in Betrieb bleiben – das entlastet die Busunternehmen“, so Wortmann.  Das ursprünglich vorgesehene Umsetzungskonzept würde dazu führen, dass – mit der Anwendung der CVD-Quoten für jedes einzelne Unternehmen – vor allem die kleineren Verkehrsunternehmen betriebswirtschaftlich und organisatorisch überfordert gewesen wären. Das betrifft die Umstellung der Betriebshöfe, die ab dem ersten emissionsfreien bzw. sauberen Fahrzeug nötig wird, den Aufbau der Ladeinfrastrukturen, den parallelen Betrieb mehrerer Systeme und das Personal. Der VDV hatte sich von Anfang an für eine bundesweite Regelung mit einer nationalen Quote eingesetzt. Auch inhaltlich sei der Beschluss sachgerecht: „Die Öffnung der Regelung für synthetische Kraftstoffe ist ein deutliche Verbesserung für die Branche. Mancherorts hätte die Regelung sonst zur Folge gehabt, zeitweise mit zwei oder mehr verschiedenen Antriebssystemen auf dem Betriebshof umgehen zu müssen. Das ist nun vom Tisch“, so Wortmann. Dieselbusse können nun ohne weiteres mit synthetischen, emissionsarmen Kraftstoffen betankt werden – diese wirken durch eine sauberere Verbrennung motorschonend und tragen mit der aktuellen Technik zur Luftreinhaltung bei. Mit Hilfe der finanziellen Unterstützung von Bund und Ländern seien inzwischen über 2.000 Linienbusse mit alternativen Antrieben in Betrieb, so der Branchenverband. Für weitere 1.400 nach EU-Vorgaben „saubere“ Busse seien bereits Förderanträge gestellt oder bewilligt. Die EU-Richtlinie für saubere Fahrzeuge verfolgt das Ziel, das Klima zu schützen und die Luftqualität in den Städten verbessern. Ab August 2021 müssen 45 Prozent der Neuausschreibungen bei den Stadtlinienbussen gemäß Richtlinie „sauber“ sein, also alternative Energie- und Antriebskonzepte beinhalten und davon zur Hälfte sogar vollständig emissionsfrei sein. Ab 2026 erhöht sich diese Quote sogar auf 65 Prozent. Damit sind die öffentlichen Verkehrsmittel Vorreiter bei der Nutzung alternativer Antriebe im Verkehrssektor. Die Vorgaben der CVD verpflichten damit die Öffentliche Hand – sowie bestimmte privatrechtlich organisierter Akteure wie beispielsweise die Post oder Müllabfuhr, dass ein Teil der angeschafften Fahrzeuge zukünftig emissionsarm oder -frei sein muss. Das neue Gesetz, im Sprachgebrauch der Bürokraten als SaubFahrzeugBeschG genanntm heißt es wörtlich: „Die überarbeitete Richtlinie über saubere Fahrzeuge fördert saubere Mobilitätslösungen bei Ausschreibungen für öffentliche Aufträge und steigert die Nachfrage und den weiteren Einsatz emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge. Die neue Richtlinie definiert ‚saubere Fahrzeuge‘ und legt nationale Ziele für deren öffentliches Beschaffungswesen fest. Sie gilt für verschiedene Arten des öffentlichen Beschaffungswesens, einschließlich Kauf-, Leasing-, Miet- und relevanter Dienstleistungsverträge.“ Die Definition saubere Busse bedeutet im Detail: Fahrzeuge, die nach EU-Richtlinie 2014/94/EU „alternative Kraftstoffe“ verwenden. Dazu gehören Elektrizität (Batterie, Oberleitung), Wasserstoff (Brennstoffzelle), synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe (dürfen nicht mit konventionellen, fossilen Kraftstoffen gemischt werden), Erdgas (einschließlich Biomethan (CNG, LNG)). Als emissionsfrei gelten nur Elektro- und Wasserstoffbusse. Omnibusse dürfen also neben Strom auch andere alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff, Erdgas, Biokraftstoffe, synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe als Antriebsquelle einsetzen. Aber nur, wenn diese nicht mit fossilen Brennstoffen vermischt werden. Plug-In-Hybridbusse können ebenfalls den Beschaffungsquoten für saubere Fahrzeuge angerechnet werden. Damit der seitens Brüssel vorgebene Beschaffungsrahmen ab dem 2. August in deutsches Recht – wie gewünscht – umgesetzt werden kann, ist jetzt höchste Eile geboten. Der Gesetzentwurf hat das Kabinett schon passiert, aber noch nicht den Bundestag sowie Bundesrat. Spannend, ob und wie das vor der anstehenden Bundestagswahl noch realisiert werden wird. Unabhängig von der Bundespolitik sind auf Landesebene Politiker und Verkehrsbetriebe schon einen Schritt weiter: Beschaffungsmaßnahmen für neue Omnibusse wurde teilweise zweigleisig geplant, hier wurde das Szenario der CVD nie aus den Augenwinkeln verloren. Paralell wurde auch schon angedacht, was jetzt im Zusammenhang mit vielen Projekten zum autonomen Fahren und dem entsprechenden Engagement des Bundesverkehrsministers mehr als löblich ist: Neben der Förderung emissionsfreier Busse das Angebot im ländlichen Raum nicht zu vergessen. Anja Ludwig, stellvertretende Geschäftsführerin der Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (BDO), kommentiert die CVD-Entscheidung wie folgt: „Die nationale Umsetzung der Clean Vehicles Directive ist ein Schritt in die richtige Richtung für das Erreichen der Klimaziele im Verkehrssektor. Wir sind froh, dass unsere Bemühungen für einen möglichst effizienten und intelligenten Umstellungsprozess auf saubere Antriebe insofern erfolgreich waren, dass sie nun auf der Ebene der einzelnen Bundesländer umgesetzt werden können. Wir wollen heute aber auch klar sagen: Die Antriebswende ist nur ein Teil der Lösung. Der größere Hebel für den Umwelt- und Klimaschutz im Mobilitätssektor ist und bleibt der massive Angebotsausbau im ÖPNV.“ Zuvor teilte der BDO mit, dass der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses angenommen habe. Folgende Punkte sind damit für die Umsetzung in Deutschland fix: Die Bundesländer können Branchenvereinbarungen zur Erfüllung der vorgegebenen Mindestquoten schließen und bei der Quotenerfüllung länderübergreifend zusammenarbeiten. Es ist geplant, eine Muster-Branchenvereinbarung zu entwickeln, die dann hoffentlich möglichst viele Länder übernehmen. Synthetische Kraftstoffe (z. B. GtL-Diesel) dürfen zur Erfüllung der Quote emissionsarmer Fahrzeuge verwendet werden, wie es seitens des BDO ausdrpcklich heißt. Dies biete den Vorteil, dass herkömmliche Dieselbusse mit synthetischen emissionsarmen Kraftstoffen betankt werden können und keine neue Infrastruktur erforderlich ist. Der BDO betont in diesem Zusammenhang, dass man sich in den zurückliegenden Monaten an das BMVI und viele Bundestagsabgeordnete gewendet und dafür geworben habe, diese Möglichkeit zu eröffnen. Überlandbusse (Reisebusse mit Stehplätzen in geringer Anzahl, M3 Klasse II) sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Und wie wird das Umsetzen der CVD finanziert? Die Förderrichtlinie für Omnibusse mit alternativen Antrieben wird derzeit in Brüssel notifiziert. Vorgesehen ist, die Fahrzeuge mit 80% der Mehrkosten (bei Gasbussen 40%) und die Infrastruktur mit 40% zu fördern. Zudem sollen erstmals Machbarkeitsstudien zu mindestens 50 % gefördert werden. Auch die Umrüstung soll gefördert werden. Nähere Informationen bieten folgende Website, bitte jeweils direct auf den Link klicken: Projektübersicht 2019/2020 Zero Emission Busse in Deutschland (PDF) sowie Förderübersicht Busse im ÖPNV und Marktübersicht Busse im ÖPNV (PDF-Datei) oder Einführung von Wasserstoffbussen im ÖPNV. Eine lesenwerte Grundlage ist der Leitfaden für Busse mit alternativen Antrieben. Emissionsfreie und moderne Mobilität gehört zu lebenswerten Städten und Gemeinden, richtig. Das Starterset Elektromobilität gibt dafür praktische Tipps und Handlungsempfehlungen, wie Kommunen in die Elektromobilität einsteigen und diese ausbauen können starterset-elektromobilität.de. (VDV/BDO/BMVI/Bundestag/PM/Sr)

 

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