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Die Grafik visualisiert die Auswirkungen der Clean-Vehicle-Directive. Foto: KCW

Im Rahmen der EU-Straßenverkehrsinitiativen der EU-Kommission sorgt die Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (sog. Clean-Vehicle-Directive) für Aufsehen und Sorge:  Da die Vorgängerrichtlinie die Akzeptanz sauberer Fahrzeuge auf dem Markt in der Union nicht beschleunigen konnte, definiert nun die RL 2019/1161 die Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe, indem sie den Mitgliedstaaten Quoten für die Beschaffung von „sauberen“ Fahrzeugen vorschreibt. Ein Fahrzeug ist entsprechend der Clean-Vehicle-Directive „sauber“, wenn es alternative Kraftstoffe wie Strom, Wasserstoff, Biokraftstoffe, synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe oder Gas (CNG, LNG, LPG, Biomethan) nutzt. Auch Plug-In Hybridbusse sind also „clean“. Als „emissionsfrei“ hingegen gelten Fahrzeuge, wenn sie keinen Verbrennungsmotor mehr haben – oder der Verbrennungsmotor weniger als 1 g CO2/km bzw. 1 g CO2/kWh ausstößt. Da dies faktisch ausgeschlossen ist, sind nur Linienbusse mit reinen Elektroantrieben (Batterie-, Trolley-, Brennstoffzellenbus) emissionsfrei im Sinne der neuen Richtlinie. Bei den Bemühungen, die Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union zu senken, spielt der Verkehrssektor eine Schlüsselrolle. Das liegt nicht nur daran, dass rund 20 Prozent des anthropogenen Ausstoßes auf sein Konto gehen – sondern hat auch damit zu tun, dass er als einziger Sektor unter dem Strich bislang keine Erfolge vorweisen kann: in Deutschland lagen die sektorspezifischen Emissionen im Jahr 2017 in etwa auf dem Niveau von 1990. Vorreiter bei der Antriebswende soll nun der ÖPNV mit Linienbussen werden. Die rechtliche Grundlage hierfür haben Europäisches Parlament und Rat mit einer Änderung der Richtlinie 2009/33/EG zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge – der Clean-Vehicles-Directive geschaffen. Laut der nun geltenden Clean Vehicles Directive müssen ab 2021 mindestens 45 Prozent aller neu anzuschaffenden Linienbusse „saubere“ Antriebe im Sinne der Richtlinie haben. Davon muss wiederum die Hälfte emissionsfrei sein. Ab 2025 steigt diese Quote auf mindestens 65 Prozent. Die Hälfte dieser Quoten muss zudem mit emissionsfreien Antrieben erfüllt werden.. Die neue Richtlinie ist am 1. August 2019 in Kraft getreten und bedeutet für die Mitgliedstaaten, dass damit die zweijährige Umsetzungsfrist in nationales Recht begonnen hat. Viele Verkehrsbetriebe sind in Sorge, wie sie die Vorgaben bis zum nächsten Jahr erfüllen sollen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die ändern aber nicht viel an den verbindlichen Vorgaben: Im Busbereich sind regelmäßig nur Stadtbusse erfasst, Reisebusse bleiben noch außen vor. Für eigenwirtschaftliche Verkehre gelten die Vorgaben nur, wenn das jeweilige Verkehrsunternehmen als Sektorenauftraggeber anzusehen ist. Für die Umsetzung der Clean Vehicles Directive schlägtnun der VDV, der Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs, eine nationale Beschaffungsquote und ein Branchenregister vor. Der VDV hat den Verkehrsministerinnen und Verkehrministern von Bund und Ländern einen Vorschlag unterbreitet, wie die Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD) in deutsches Recht so gelingt, dass die Vorgaben der EU-Kommission rechtssicher erfüllt werden können, ohne Branche und Kommunen dabei finanziell und organisatorisch zu überfordern. Der Verband setzt sich für eine nationale Quote bei der Beschaffung von sauberen und emissionsfreien Linienbusse ein. Die Erfüllung dieser Quote soll durch ein gemeinsames Branchenregister fortlaufend überprüft werden. Über diesen Vorschlag muss nun zunächst die Verkehrsministerkonferenz am 14./15. Oktober entscheiden. VDV-Präsident Ingo Wortmann: „Die CVD verfolgt das klimapolitisch richtige Ziel, die ÖPNV-Busflotten in den kommenden Jahren weitestgehend auf saubere und emissionsfreie Antriebe umzustellen. Bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie müssen wir darauf achten, dass wir die unterschiedlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten der Busunternehmen und der Kommunen berücksichtigen und diese nicht überfordern. Wir brauchen daher eine nationale Beschaffungsquote für die Branche und keine individuelle für jedes Unternehmen.“ Der VDV setzt sich dafür ein, dass diese Quotenregelung national, also nicht länder- oder sogar unternehmensspezifisch gilt. „Das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor ist vor allem eine nationale Aufgabe, der wir uns als Branche gemeinsam stellen. Daher wollen wir auch die Umsetzung der Vorgaben aus der EU branchenweit lösen. Wir setzen uns deshalb für eine nationale Quote ein und schlagen Bund und Ländern vor, alle Busbeschaffungen ab 2021 in einem nationalen Register zu erfassen. Der VDV ist bereit, diese Aufgabe unter Beteiligung von Bund und Ländern zu übernehmen, damit die Interessen aller Beteiligten gewahrt werden“, so Wortmann weiter.

Der Vorschlag des VDV im Einzelnen:

  • Neben dem Führen des Registers über tatsächliche Beschaffungen erfolgen fortlaufende Abfragen zur Beschaffungsplanung für die kommenden drei Jahre sowie Abfragen und Auswertungen der Bus-Ausschreibungen. Der Vorlauf beträgt hier in der Regel ein halbes Jahr.
  • Die Verkehrsunternehmen verpflichten sich, dem Register Beschaffungen zu melden, sodass zu jedem Zeitpunkt eine Übersicht über die Lage und damit das Maß der Quotenerfüllung transparent vorliegt. Die Unternehmen verpflichten sich zudem, gemeinsam für eine Quotenerfüllung Sorge zu tragen. Die Länder verpflichten sich, die Verkehrsunternehmen beim Erreichen der Quote zu unterstützen.
  • Ein gesondert einzurichtender Ausschuss tagt zweimal jährlich und erstattet gegenüber der Bundesregierung sowie der Verkehrsministerkonferenz Bericht über den aktuellen CVD-Umsetzungstand im Busbereich. Für den Fall, dass ein Nichterreichen der Quote absehbar wird, unterbreitet der Ausschuss Vorschläge, wie eine Quotenerfüllung erreicht werden kann.

„Wir müssen uns vor Augen führen, dass die durchschnittliche Einsatzzeit eines Linienbusses etwa zehn Jahre beträgt. Batterieelektrische Busse lassen sich aus technischer und betrieblicher Sicht in Ballungsgebieten einsetzen, während die betrieblichen Anforderungen in ländlichen Regionen zum Beispiel mit Blick auf die Reichweiten noch nicht erfüllt werden können. Daher brauchen wir eine nationale Beschaffungsquote und einen für die Verkehrsunternehmen praktikablen Migrationspfad zu einem Busverkehr mit weit überwiegend emissionsfreien Antrieben. Diesen Weg wollen wir als Branche aktiv und selbstständig, zugleich fokussiert auf die Erfüllung der CVD-Vorgaben, umsetzen“, so Wortmann abschließend. Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft“ haben Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium die Anschaffung von rund 820 Elektrobussen gefördert (Stand: Juli 2019), die bis 2022 zum Einsatz kommen sollen. Die Zahl ist relativ groß, muss aber ins Verhältnis gesetzt werden, denn allein die Mitglieder des VDV setzen laut Verbandsstatistik derzeit mehr als 35.000 Linienbusse im Nahverkehr ein. (KCW/VDV/PM/Schreiber)

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