Seite wählen

Nicht nur die Musik, sondern auch das Video der BVG macht gute Laune… Foto: Screenshot omnibus.news

Heute schon mit dem Bus gefahren oder getanzt? Beides macht glücklich, wie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) jetzt bewiesen haben. Ja, auch die BVG konnte sich des Gute Laune-Songs namens Jerusalema nicht verwehren. Aus Südafrika von DJs Master KG stammt das, was uns gerade bewegt und uns immer wieder sofort in rhythmische Bewegungen verfallen lässt, ganz spontan und einfach so! Seit mehreren Monaten ist derSong weltweit in den sozialen Medien in Verbindung mit Videos zu finden. Zu sehen ist ein Tanz, ein Gruppentanz. Geht ganz einfach und im wahrsten Sinne schnell ins Blut: Viermal mit links tippen, viermal mit rechts, links vor, rechts vor, links vor, rechts vor, um 90 Grad drehen, zurück und vor. Wow, nicht nur die Bewegung, sondern auch das Miteinander verbreitet – zusammen mit der Musik – eine tolle schöne Stimmung! Getanzt und dieses per Video festgehalten, um sich der Jerusalema Challenge zu stellen, haben vor allem Angehörige der helfenden Berufe: Ärzte tanzten auf den Fluren im Krankenhaus, Polizisten um ihren Einsatzwagen und natürlich auch Berliner Busfahrer in der Hauptstadt um die großen Gelben. Bei all dem Stress haben sie trotzdem Spaß bei der Arbeit und nehmen sich die Zeit, den Mitmenschen ein positives Gefühl zu vermitteln. Dankeschön! Das Team der BVG hat sich nicht nur mit mehreren Linienbussen an der  Jerusalema Challenge beteiligt, dafür noch Kollegen aus den Büros gelockt und Werkstattmitarbeiter zum Mittanzen animiert. Schön gemacht, tolle Bilder und zum Schluss noch eine Botschaft an den sich schließenden Schranken des BVG-Betriebshofes: Stay strong, also tapfer bleiben! Muss man auch, denn leider hatten viele Menschen, die mitmachten, das Thema der Lizenzgebühren nicht im Blick. Mehrere Instituionen haben jetzt nämlich in den vergangenen Wochen nicht so freundliche Post von Warner Music bekommen, dem Musikunternehmen, bei dem DJ Master KG unter Vertrag steht. Zum Teil sollen vierstellige Beträge gefordert worden sein! Die Lizenz, die an die Gema, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, beim Veröffentlichen zu entrichten ist, decke nur das Abspielen des Titels in der Öffentlichkeit ab, genauer gesagt im Radio oder beispielsweise im Restaurant. In einem veröffentlichten Video fällt hingegen eine sogenannte Synchronisationslizenz an. Denn wenn das das Video auch nur ansatzweise einen Werbeeffekt habe, sei eine Lizenzgebühr gerechtfertigt, wie Juristen unisono erklären. Und dabei kommt nicht einmal darauf an, ob tatsächlich ein finanzieller Vorteil erzielt werde. Angesichts der sehr lauten und öffentlich schnell verbreiteten Kritik, die nun Warner Music entgegenschlägt, weil das Musikunternehmen scheinbar mit mitunter freiwilligen, ehrenamtlichen Corona-Helfern Geld vedienen wolle, rudert man zwischenzeitlich zurück und signalisierte Kompromissbereitschaft. Man wolle “die jeweiligen Rahmenbedingungen des betreffenden Nutzers” berücksichtigen und “unterschiedliche Preiskategorien” anbieten, so heißt es aus dem hause Warner Music. Und weiter: “auch rein symbolische Beträge”. Richtig, so muss es sein. Und auch die BVGler machten es richtig: Sie bildeten Gruppen von Mitarbeitern, die in zeitgemäßer Formation, also heute heißt das wohl treffend eher mit Hygiene-Abstand und nicht gegenüber, aber neben- und miteinander tanzten. Mit Verstand und Herz waren die Berliner dabei, denn sogar die Linienbusse auf dem Betriebshof wurden zu einem Herzen geparkt, was soll man da noch sagen? Vielleicht einfach nur: Echt knorke!  (BVG/WarnerMusic/PM/Sr)

Zum Start bitte auf das weiße Dreieick in der Mitte klicken!

Teilen auf: