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Frauen fahren am Equal Pay Day in Berlin günstiger. Foto: BVG

Auch 2019 werden Frauen bis zum 18. März wieder umsonst arbeiten. Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Zahlen zeigen keine Veränderung beim so genannten Gender Pay Gap. Der Equal Pay Day (EPD) markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Lohnlücke in Deutschland gemessen am Durchschnittsbruttostundenlohn 21 Prozent (2017) betrug. Frauen verdienen weniger, weil sie häufiger in Teilzeit und in schlechter bezahlten Berufen – besonders im sozialen Bereich – arbeiten. Rechnet man jetzt diese Faktoren heraus, verdienen Frauen für die gleiche Arbeit in Deutschland immer noch rund sechs Prozent weniger als Männer. Für eine gleichberechtigte Zukunft muss man(n) sich jetzt engagieren und aktiv an der Gestaltung mitwirken. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) führen deshalb genau am 18. März 2019 für einen Tag das weltweit erste Frauenticket ein: Frauen zahlen an diesem Tag damit 21 Prozent weniger für einen Fahrschein als Männer. Das Frauenticket gibt es nur am 18. März 2019 als Tageskarte für den Tarif-Bereich Berlin AB. Es kostet 5,50 Euro statt regulär 7 Euro. Erhältlich ist es an allen BVG-Automaten im U-Bahnbereich. Und das natürlich nur für Frauen. Übrigens: Bei den Berliner Verkehrsbetrieben ist die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen in allen Berufen natürlich selbstverständlich. Für die Förderung von Frauen und die Geschlechtergleichstellung wurde Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen bereits mehrfach ausgezeichnet – unter anderem mit dem Berliner Frauenpreis 2017. Der Berliner Frauenpreis wird seit 1987 an weibliche Persönlichkeiten der Stadt Berlin vergeben, die durch ihr Engagement in herausragender Weise für die Emanzipation der Geschlechter gewirkt haben. Vor zwei Jahren wurde er an Sigrid Nikutta für ihr konsequentes und erfolgreiches Engagement für Frauenförderung und Gleichstellung bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) vergeben. Besondere Berücksichtigung finden zukunftsweisende und innovative Beiträge. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger. Die Auswahl der Preisträgerin erfolgt nach den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Kriterien durch eine unabhängige Jury.

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