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VWG Oldenburg ZOB HBF

Wer bietet zukünftig den ÖPNV in Oldenburg an? Foto: Schreiber

Nach Gotha nun Oldenburg? Die Buswelt blickt zum Verwaltungsgericht nach Oldenburg, das am 27. Februar 2018 über den Oldenburger Busstreit verhandeln wird. Die 7. Kammer wird über die Bedienung der Buslinien im Stadtverkehr Oldenburg unter dem Az. 7 A 83/17 zu einem Urteil kommen, wie es im Amtsdeutsch heißt. Eine Arbeitsgemeinschaft aus vier privaten Busbetriebe klagt, weil der Antrag auf Übernahme des Stadtverkehrs in Oldenburg – Stichwort Eigenwirtschaftlichkeit – abgelehnt wurde. Nun muss sich die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) vor Gericht erklären, denn diese hatte im Dezember 2016 den Antrag auf Eigenwirtschaftlichkeit abgelehnt. Die LNVG hatte folgende Begründung für die Entscheidung genannt: „Letztlich ist es der Arbeitsgemeinschaft als einer privaten Antragstellerin nicht gelungen, den Nachweis der Eigenwirtschaftlichkeit für die Geltungsdauer von zehn Jahren zu führen“, so Rainer Peters, Sprecher der LNVG. Und weiter: Es habe begründete Zweifel gegeben, dass das Anforderungsprofil des Zweckverbandes Bremen/Niedersachsen (ZVBN)  ausreichend erfüllt werden könne. Die im Europäischen Amtsblatt formulierten Standards sehen unter anderem bei der Fahrzeugflotte die vollständige Barrierefreiheit sowie klimaschonende Antriebsarten (Erdgas) vor. Diesen Nachweis haben die privaten Anbieter nicht vollständig erbringen können. Ein weiteres Ausschlusskriterium sei der fehlende Betriebshof zur Aufnahme von rund 100 Fahrzeugen gewesen. Auch dieser wichtige Aspekt sei von den privaten Anbietern  nicht ausreichend erfüllt worden. Die LNVG hat nach eigenen Angaben auch wegen der politischen Aufmerksamkeit über sechs Monate lang mit allen Seiten und Institutionen intensiv kommuniziert, so der Sprecher. „Die Entscheidung in dem komplexen Wettbewerbsverfahren haben wir uns nicht leicht gemacht“, versichert Peters. Die Zukunft des ÖPNVs in Oldenburg ist mit dem Einreichen der Klage wieder ins Wanken geraten. Die unterlegene Arbeitsgemeinschaft hatte schon damals bezweifelt, dass es mit rechten Dingen zugegangen sei. Nachdem der Ablehnungsbescheid auswertet und geprüft wurde, hat man eine Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Zu offensichtlich hatte sich auch der niedersächsische Verkehrsminister öffentlich dafür stark gemacht, den Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit abzuschaffen. Und das sogar bei einem Auftritt beim ÖPNV Dienstleister in Oldenburg, der sich überwiegend in städtischer Hand befindet. Die Arbeitsgemeinschaft aus vier privaten Betrieben aus der Region (Bruns aus Varel, Janssen aus Wittmund, Meyering aus Lingen und Rahden aus Schwanewede) ist  zuversichtlich, über den juristischen Weg doch noch zum Ziel zu kommen. Karl Hülsmann, erfolgreicher Busunternehmer und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, gibt sich optimistisch. Da er sich auch als Präsident des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer engagiert, blickt nun eine ganze Branche nach Oldenburg. Und was dabei zu sehen und zu hören ist, stimmt nachdenklich: Erst teilte der städtische Verkehrsbetrieb mit, dass man den bestehenden Betrieb ohne staatliche Zuschüsse nicht aufrecht erhalten könne. Interessant ist, dass nach dem Engagement der privaten Busbetreiber auf einmal auch der städtische Betreiber mit einer eigens gegründeten Tochterfimra sagte, man könne den ÖPNV so auch ohne Zuschüsse darstellen. Die Gesellschafter hinter dem städtischen Verkehrsbetrieb, der Verkehrs und Wasser GmbH (VWG) sind Stadt Oldenburg (74 Prozent) und der örtliche Energieversorger EWE (26 Prozent) – beide sahen schon damals offenbar die Gefahr, dass es den privaten Busbetreibern gelingen tatsächlich könnte, die Landesverkehrsgesellschaft von ihrer Leistungsfähigkeit zu überzeugen. Michael Kaiser, Landesgeschäftsführer im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, sagte damals ganz siegessicher: „Wenn es mit rechten Dingen zugeht, muss die Landesnahverkehrsgesellschaft dem Antrag der privaten Unternehmen stattgeben.“ Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, der Interessenverband privater Unternehmen im Land, hält den Stadtverkehr in Oldenburg für so ertragsstark, dass staatliche Zuschüsse nicht nötig seien. Der ÖPNV in Oldenburg wird seit 1985 von der VWG, die mit knapp 100 Erdgasbussen die größte Flotte in Deutschland im Fuhrpark hat. Ende Februar 2018 ist nun zu klären, ob die Begründung, dass die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt seien, weil nach den vorliegenden gutachterlichen Stellungnahmen die Gefahr bestehe, dass die private Arbeitsgemeinschaft den Linienverkehr wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft betreiben könne, wirklich zutreffend ist.

Karl Hülsmann, Präsident des bdo und erfolgreicher Busunternehmer. Foto: messe Berlin

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