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Soll es eine Nutzungserweiterung von Busspuren geben? Foto: Schreiber

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes veröffentlicht, der auch Neuregelungen zur zukünftigen Nutzungserweiterung von Busspuren enthält. Demnach können allein städteplanerische Entwicklungen dazu führen, dass Busspuren umgewidmet, aufgehoben oder für weitere Nutzergruppen, insbesondere zur Erprobung neuer Mobilitätsformen genutzt werden. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) fordert, das keine weiteren Mobilitätsformen zur Nutzung der Busspur zugelassen werden.

Der bestehende Wortlaut ermächtigt das Bundesverkehrsministerium mit Zustimmung des Bundesrats „die Einrichtung von Sonderfahrspuren für Linienomnibusse und Taxen“ zu erlassen, sofern dies der Straßenverkehrssicherheit und dem Verkehrsfluss dient. Die in dem Entwurf vorgesehene Ergänzung des Wortlauts „sowie zur Erprobung neuer Mobilitätsformen oder der Verringerung der Anzahl von Fahrten,“ ist eine sehr offene Formulierung, unter welche nahezu alle bestehenden und künftigen Mobilitätsarten subsumiert werden können. Da der städtische Raum sehr begrenzt ist und mit den neu aufkommenden Mobilitätsformen zusätzlicher Verkehrsraum beansprucht wird, muss hier klargestellt werden, dass die bestehenden Busspuren nicht durch zusätzliche Nutzungsformen belastet werden.

Die Busspur „soll im Interesse der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs Störungen des Linienverkehrs vermeiden und einen geordneten und zügigen Betriebsablauf ermöglichen“ (vgl. Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zum Zeichen 245 Bussonderfahrstreifen). Nur Busverkehre, also öffentlicher Nah- sowie Schülerverkehr, gebündelter Bedarfsverkehr in Bussen, Busse im Gelegenheitsverkehr, Fernbusse und weitere sinnvolle Nutzergruppen, wie zum Beispiel Rettungswagen oder Taxen, sollten erlaubt sein. Bereits heute dürfen bei entsprechender Zusatzbeschilderung Elektrofahrzeuge, Taxen, Fahrräder, Busse im Gelegenheitsverkehr und Krankenfahrzeuge Busspuren nutzen. Allein durch den stark wachsenden Anteil an Elektrofahrzeugen wird die Kapazität der Busspuren immer mehr eingeschränkt.

Dies führt zu einem höheren Stresslevel beim Fahrpersonal. Die Freigabe für weitere Nutzergruppen würde die Kapazität der Busspuren gänzlich überlasten und massive Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit haben, so der BDO. „Sinn der Busspur ist im Interesse der Verkehrssicherheit, Störungen im Linienverkehr zu vermeiden und einen geordneten und zügigen Betriebsablauf zu ermöglichen. Die geplante Erweiterung des Nutzerkreises widerspricht dabei den verkehrspolitischen Zielen zur Entlastung und Stärkung des Öffentlichen Nahverkehrs im Sinne der angestrebten Verkehrswende. Die Freigabe der Busspur zur Erprobung neuer Mobilitätsformen birgt unvertretbare Risiken und Gefahren für die allgemeine Verkehrssicherheit.“ erklärte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des BDO. (BDO/PM/Sr)

 

 

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