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WBO-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber. Foto, Logo: WBO, Montage: omnibus.news

Beharrlichkeit zahlt sich aus, wie der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. (WBO) in einer Mitteilung an die Presse schreibt: Busreisen sind nun auch für Unternehmen aus Baden-Württemberg vorerst nur bis 19. April 2020 verboten. Ursprünglich hatte die Landesregierung Busfahrten für touristische Zwecke in einem einen deutlich längeren Zeitraum unter sagt, nämlich bis Mitte Juni. Dies hatte zu einer Welle von Absagen geführt. Und für Unverständnis bei Busunternehmern, denn ihre Kollegen aus Niedersachsen erhielten das Verbot beispielsweise nur bis zum 19.4.. Wieder einmal gab es keine Absprache unter oder besser mit den verantwortlichen in den jeweiligen Bundesländern. Für den WBO läuteten die Alarmglocken: „Für alle andere gewerblichen Tätigkeiten galt der Endzeitpunkt 19. April“, so WBO-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber, „lediglich Busreisen wurden bis 15. Juni 2020 untersagt.“ Der Verband hat sich in den vergangenen Tagen mit Nachdruck an die politischen Entscheidungsträger gewandt und auf die Tragweite dieses Verbots hingewiesen: „Weil es sich um ein gesetzliches Verbot handelt, durften die Unternehmen keine Stornorechnung schreiben, auch wenn die Reise vom Auftraggeber abgesagt wurde“. Für die Bustouristik, die wegen zahlreicher Stornierungen und ausbleibender Neubuchungen ohnehin schon am Boden liegt, ein Desaster. Durch intensive Intervention hat der WBO nun erreicht, dass in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes, der „Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr“ wie alle anderen nicht systemkritischen Dienstleistungen vorerst lediglich bis 19. April 2020 untersagt ist. „Dies ist für die vielen kleinen Familienunternehmen ein wichtiger Schritt und wir sind dafür dankbar“, so Dr. Weber. „Wie die Lage in vier Wochen ist, bleibt natürlich abzuwarten, aber ein kleiner Lichtblick ist zu sehen“. (WBO/PM/Schreiber)
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