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Staatssekretär Thomas Bareiß (weißes Hemd) bei der Bus-Demo in Berlin im Gespräch mit Medienvertretern. Foto: Schreiber

Staatssekretär Thomas Bareiß: “Die Reisebranche steht schwer unter Druck und wird auch noch eine schwierige Durststrecke durchstehen müssen”. Foto: Schreiber

Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo): “Es ist daher klar, dass die bisherigen Überbrückungsgelder aus dem Konjunkturpaket II nicht reichen werden, um die mittelständischen Busunternehmen durch die Krise zu führen.” Foto: BDO

Im Gespräch mit der Presseagentur dpa hat Thomas Bareiß, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und gleichzeitig Tourismusbeauftragter der Bundesregierung, die Position des Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) zur Laufzeit der Corona-Hilfen bestätigt. “Die Reisebranche steht schwer unter Druck und wird auch noch eine schwierige Durststrecke durchstehen müssen”, sagte Bareiß. “Deswegen sollten die Überbrückungshilfen über Ende August hinaus verlängert werden.” Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) habe sich laut Bareiß bereits vor der Entscheidung zu den Überbrückungshilfen dafür eingesetzt, diese bis zum Ende diesen Jahres zu gewähren,. Aber: Das BMWi konnte sich mit dieser Position nicht durchsetzen. Der BDO fügt in diesem Zusammenhang hinzu: Auch die Umsetzung der Maßnahmen muss verbessert werden. An welchen Punkten dies notwendig ist, erklärt BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard im hauseigenen Newsletter, den omnibus.news hier zitiert: “COVID-19 hält die Busbranche weiter in Atem. Die Infektionszahlen steigen wieder und das Geschäft rollt nur sehr langsam und fast ausschließlich im Inland. Es ist daher klar, dass die bisherigen Überbrückungsgelder aus dem Konjunkturpaket II nicht reichen werden, um die mittelständischen Busunternehmen durch die Krise zu führen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Bundesregierung intensiv die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes prüft und der Tourismus- und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung Thomas Bareiß sich ebenfalls für die Verlängerung der Überbrückungshilfen einsetzt. Sinn macht dies aber nur, wenn auch die hierfür erforderlichen beihilferechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sämtliche Rettungsschirme, wie Überbrückungshilfen, Soforthilfen für Reisebusse und der ÖPNV-Rettungsschirm (teilweise) aufgrund der sog. geänderten Kleinbeihilfenregelung 2020 nur bis zu einer Höhe von insgesamt 800.000 Euro gezahlt werden können. Völlig abwegig wird es, wenn sogar die ganze Kreditsumme von KfW-Krediten hierin eingerechnet wird. Dies macht keinen Sinn und führt die bestehenden Hilfsmaßnahmen ad absurdum. Die Bundesregierung muss sich daher bei der EU-Kommission für eine Ausweitung dieses Rahmens einsetzen. Sonst laufen die Hilfsmaßnahmen ins Leere.”, so Leonard. (BDO/BMWi/DPA/PM/Schreiber)

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