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Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO) setzt sich mit zahlreichen Partnern zur Freigabe von klimaschonendem Hydrotreated Vegetable Oils (HVO)-Kraftsoff aus Bioabfällen und –ölen ein. Foto: Scania, HVOorg; Montage: omnibus.news

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO) setzt sich mit zahlreichen Partnern zur Freigabe von klimaschonendem Hydrotreated Vegetable Oils (HVO)-Kraftsoff aus Bioabfällen und –ölen ein. Nachfolgend ein Auszug aus dem entsprechenden Positionspapier.

Der Verkehrssektor in Deutschland und hierbei insbesondere der Straßengüter- und Personenverkehr muss seinen CO2-Ausstoß bis 2030 im Vergleich zu 2019 nahezu halbieren – von 164 Mio. t CO2-Äquivalent auf 85 Mio. t.  Aktuell verfehlt der Sektor die Ziele des Klimaschutzgesetzes jedoch, vor allem weil der Markthochlauf für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben noch am Anfang steht.

Die Umstellung auf alternative Antriebstechnologien, wie Batterieelektrik oder Wasserstoff-Brennstoffzelle, hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit und Dichte eines alternativen Lade- und Betankungsinfrastrukturnetzes ab und wird damit einen Zeitraum von mehreren Jahren erfordern.

Zum Erreichen der Klimaschutzziele werden alle verfügbaren Defossilisierungsoptionen benötigt. Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb werden daher mittelfristig weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der individuellen Mobilität, von Logistikketten und Betriebsabläufen leisten und müssen dementsprechend ebenfalls einen Beitrag zur Emissionsreduktion erbringen.

Derzeit werden noch immer ca. 97 Prozent des Kraftfahrzeugbestandes mit fossilen Energieträgern betrieben. Deshalb ist es jetzt dringend erforderlich, erneuerbare Kraftstoffe, die mit einem hohen Emissions-Minderungspotenzial fossilen Diesel eins zu eins ersetzen können, einzusetzen.

Solche erneuerbaren Kraftstoffe können bereits heute aus nachhaltigen biogenen Rest- und Abfallstoffen (HVO100, eng. für Hydrotreated Vegetable Oils) gewonnen werden. Die hierfür in Deutschland aktuell zulässige Beimischung von HVO zu fossilem Diesel ist für die Erreichung der Klimaschutzziele jedoch völlig unzureichend und geht überdies an der Marktnachfrage vorbei.

Der geltende Rechtsrahmen schränkt das Inverkehrbringen von HVO100 unverhältnismäßig und praxisfern stark ein. Privatwirtschaftlich betriebenen Fahrzeugflotten des Straßengüterverkehrs, Reise-, Fernbus- und Dienstwagenflotten sowie Privatpersonen bleibt die Nutzung von HVO100 – nicht nachvollziehbar – rechtlich verwehrt. Beispielsweise ergibt sich hierdurch im Kombinierten Verkehr die Schieflage, dass zwar Dieselloks auf nachhaltiges HVO100 umgestellt werden können, die Lkw jedoch weiterhin nur mit konventionellem Diesel fahren dürfen.

Im Personenverkehr dürfen ÖPNV-Busse in bestimmten Fällen mit HVO100 betankt werden, wenn dasselbe Unternehmen jedoch seine Reisebusse an derselben Tankstelle mit demselben Kraftstoff betanken möchte, ist dies verboten. HVO100 gemäß DIN EN 15940 ist ein in der Praxis erprobter und im industriellen Maßstab verfügbarer erneuerbarer Dieselkraftstoff. Mit der rechtlichen Zulassung von HVO100 für den Straßenverkehrssektor könnten bereits heute (!) die CO2-Emissionen zahlreicher
Dieselfahrzeugflotten dauerhaft, nachhaltig und kosteneffizient gesenkt werden.

Jetzt fordert der BDO und die Partner eine rasche Marktöffnung für „erneuerbare paraffinische Reinkraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen (HVO100 gemäß DIN EN 15940) durch Aufnahme der DIN EN 15940 als Anforderung für die Inverkehrbringung in §4 der 10. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung)“.

Zur Begründung seiner Forderungen nennt das Papier die Tatsache, dass HVO ein erneuerbarer paraffinischer Dieselkraftstoff mit einer über den Lebenszyklus um bis zu 90 Prozent geringeren Treibhausgasbilanz als fossiler Diesel glänzen kann ­- was in etwa der Reduktion bei der Nutzung von Biogas entspricht. Zum Erreichen der Klimaschutzziele werden alle verfügbaren
Defossilisierungsoptionen benötigt, HVO wäre eine Lösung. (BDO/PM/Sr)

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