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Die Zahl der Autonome Shutte-Bus-Projekte in Deutschland kann sich sehen lassen, wie der VDV eindrucksvoll dokumentiert. Foto: VDV

Der VDV, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs, befürwortet den am 10. Februar 2021 beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum autonomen, also fahrerlosen Fahren: „Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzesentwurf zum Autonomen Fahren in wesentlichen Teilen. Um schnellstmöglich Rechtssicherheit für Hersteller und Verkehrsunternehmen zu schaffen, um einen innovativen Zukunftsmarkt in Deutschland mit Exportperspektive zu schaffen, ist es dringend notwendig, dass dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Die Verkehrsunternehmen treiben bereits jetzt die Entwicklung des fahrerlosen Fahrens, mit allen technischen organisatorischen und technischen Fragen, zusammen mit den Herstellern, voran. „Durch das hohe Vertrauen der Menschen in ihre lokalen und regionalen Verkehrsunternehmen schaffen wir Akzeptanz für diese neue Technologie, die man sonst internationalen Großkonzernen überlassen müssten. Wir wissen aus Studien, dass die Menschen das Angebot nutzen möchten“, so Oliver Wolff. Der Branchenverband erkennt in der neuen Technik, die zwar fahrerlos, aber deshalb nicht ohne Personal funktioniert, große Chancen für die Erhöhung des klimafreundlichen ÖPNV-Anteils bei der Verkehrsmittelwahl – gerade in Stadtrandlagen und darüber hinaus, in ländlichen Räumen. Es ist auch eine Chance für Neukonzeption und Umwandlung von öffentlichen Straßenraum. Die vorhandenen ÖPNV-Testfelder müssten im großen Stil ausgebaut und für die Menschen erlebbar gemacht werden. Oliver Wolff: „Wir müssen beim autonomen Fahren schnellstmöglich in den Regelbetrieb kommen. Der Entwurf geht zutreffend von einem hohen finanziellen Mehrbedarf aus, dem aber auch ein hoher volkswirtschaftlicher und klimapolitischer Nutzen gegenübersteht – hier sind bei der finanziellen Unterstützung von weiteren Projekten zum autonomen Fahren im ÖPNV neben den Ländern auch der Bund gefordert.“ Der Branchen- und Fachverband VDV warnt jedoch vor einer aus seiner Sicht unnötigen Überregulierung an einer Stelle im vorliegenden Gesetzesentwurf, denn eine(n) Ingenieur(in) als “Technische Aufsicht” für Autonomes Fahren vorauszusetzen sei aus Sicht des VDV nicht notwendig. Auch heute haben wir in den Leitstellen der Verkehrsunternehmen bereits sehr gut ausgebildetes Fachpersonal ohne Ingenieursstudium. Diese Mitarbeitenden leisten hervorragende Arbeit bei der täglichen Koordination und Kontrolle des gesamten Betriebs. Das wäre auch bei autonom fahrenden Angebote nicht anders. In Nürnberg etwa, wo es seit Jahren die autonom fahrende U-Bahn gibt, funktioniert das mit dem vorhandenen Fachpersonal sehr gut“, so Wolff abschließend. Wer sich für die einzelnen Projekte interessiert, der kann sich online beim VDV informieren, der dazu eine Liste und Grafik ins Netz gestellt hat. (VDV/PM/Sr)
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