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Die BVG erhält bis 2030 insgesamt 2 Mrd Euro für die Umstellung auf Elektromobilität. Foto: Schreiber

Der Berliner ÖPNV finanziert sich aus Fahrgelderträgen, Einnahmen der Unternehmen aus Werbung und Vermietung sowie den Ausgleichszahlungen, die das Land Berlin auf der Basis der Verkehrsverträge leistet. Der Anteil der Ausgleichszahlungen an den Gesamteinnahmen der Verkehrsunternehmen liegt bei über 50 Prozent. Der Berliner Senat hat jetzt für den Betrieb und Ausbau des ÖPNV in den kommenden Jahren Milliardensummen am Dienstag angekündigt. Grundlage bildet der Verkehrsvertrag, den der Senat mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) geschlossen hat. Das Land Berlin zahlt bis 2035 insgesamt bis zu 19 Milliarden Euro für das Bus- und Bahnangebot der BVG. „Dieser Verkehrsvertrag markiert den Aufbruch in eine neue Ära der Investitionen“, sagte Verkehrssenatorin Regine Günther im Anschluss an die Senatssitzung. 2 Milliarden Euro fließen bis 2030 in die Umrüstung der Busflotte auf Elektroantrieb sowie in die dafür nötige Infrastruktur, wie in diesem Zusammenhang deutlich wurde. Bis 2030 sollen alle 1.500 Linienbusse der BVG von Diesel- auf Elektroantrieb umgestellt sein. Die jetzt angekündigten Milliarden Euro werden in Fahrzeuge, die Infrastruktur für Ladestationen, Parkmöglichkeiten und in völlig umgerüstete E-Werkstätten investiert. Nach Angaben der BVG werden aktuell 61 Elektrobusse eingesetzt, weitere 16 würden zeitnah in den Einsatz gehen. Und bis Ende des Jahres 2020 sollen noch einmal weitere 60 Elektrobusse fahren, sodass zum Ende des Jahres in der Hauptstadt 137 Elektrobusse eingesetzt werden. Der Senat kalkuliert für die Umstellung auf Elektromobilität mit einer Spanne zwischen 1,3 und 2,4 Milliarden Euro für neue Fahrzeuge, den Aufbau der Ladeinfrastruktur und zusätzlicher Betriebhöfe. Unklar ist, in welcher Höhe der Bund den die Umstellung in den kommenden Jahren weiter fördern wird. Im vergangenen Jahrzehnt hat Berlin im Schnitt 300 Millionen Euro jährlich in die Fahrzeuge und Infrastruktur investiert. Mit der nun geschlossenen Vereinbarung steigt die Summe auf durchschnittlich 800 Millionen Euro pro Jahr an. Ausgangspunkt für die jährlich erfolgende Berechnung der Ausgleichszahlungen ist die in den Verträgen vereinbarte Grundvergütung. Im Jahr 2015 belief sich die Grundvergütung nach den Verkehrsverträgen für die BVG auf 287 Mio. Euro (Verkehrsleistungen und Betrieb der Infrastruktur). Werden Verkehre durch die Unternehmen nicht bzw. nicht in der vereinbarten Qualität gefahren, können je nach vertraglicher Vereinbarung Abzüge für nicht oder schlecht erbrachte Leistungen vorgenommen werden. Für das Jahr 2024 ist eine erste große Revision des Verkehrsvertrages angekündigt, um gegebenenfalls Anpassungen der Pläne ab 2031 vornehmen zu können. Zusätzlich werden Investitionen im ÖPNV durch die öffentliche Hand mitfinanziert. So erhält beispielsweise die BVG zusätzliche Mittel für die Grundsanierung und den Neubau der Infrastruktur sowie für die Beschaffung von Straßenbahnen. Auch für Investitionen bei der S-Bahn stellt das Land Mittel zur Verfügung. Die Gelder, die das Land für die Verkehrsleistung des ÖPNV aufwendet, stammen aus dem Landeshaushalt bzw. aus Mitteln, die der Bund den Ländern für die ÖPNV-Gestaltung zur Verfügung stellt (sog. Regionalisierungsmittel). Für Investitionen gibt es weitere Finanzierungsquellen wie GVFG-Bund, Entflechtungsgesetz oder den Hauptstadtfinanzierungsvertrag Über die Umsetzung der Verkehrsverträge und die jährlich geleisteten Zahlungen berichtet das Land ausführlich in den Gesamtberichten des Berliner Senats. Mit dem neuen Verkehrsvertrag hat das Land nun die BVG direkt beauftragt, in den kommenden 15 Jahren den Betrieb von U-Bahnen, Trams, Bussen und Fähren zu gewährleisten. Hinzu sollen zudem neue bedarfsorientierte Rufbusangebote am Stadtrand kommen. (BerlinerSenat/BVG/PM/Schreiber)

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