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VWG Oldenburg ZOB HBF

Linienbusse am Oldenburger ZOB. Foto: Schreiber

Jetzt ist auch keine Berufung mehr möglich: Der Stadtbus in Oldenburg bleibt städtisch, der Oldenburger-Busstreit ist nach vier Jahren endgültig beendet! Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies die Klage der Arge auf Zulassung der Berufung ab, wie die Verkehr und Wasser GmbH (VWG) aus Oldenburg gestern mitteilte. Die VWG, eine Tochtergesellschaft der Stadt Oldenburg, hat nun die Konzession und kann zehn Jahre lang fahren. Die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) hat die Genehmigung „für das Linienbündel Stadtverkehr Oldenburg“ für die VWG erteilt, wie ein Sprecher der LNVG mitteilt. Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen hatte zuvor die VWG mit dem Stadtverkehr beauftragt. Aber: Die privaten Anbieter hatten – nach dem Scheitern am Verwaltungsgericht Oldenburg – bei der nächst höheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, einen Berufsantrag stellen. Hintergrund: Im so genannten Oldenburger Busstreit hat das Verwaltungsgericht Oldenburg die Klage der privaten Unternehmer gegen die Landesnahverkehrsgesellschaft als unbegründet abgewiesen. Eine Arbeitsgemeinschaft (Arge) aus vier privaten Betrieben aus der Region (Bruns aus Varel, Janssen aus Wittmund, Meyering aus Lingen und Rahden aus Schwanewede) war bis zum Schluss zuversichtlich, über den juristischen Weg doch noch zum Ziel zu kommen und den ÖPNV in der Stadt Oldenburg übernehmen zu können. Karl Hülsmann, erfolgreicher Busunternehmer und Sprecher der Arge, sowie Präsident des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer, gab sich bis zum Schluss optimistisch. Um den Betrieb des städtischen Busverkehrs in Oldenburg, der für 2018 neu ausgeschrieben wurde, war ein Kampf entbrannt: Der Landesverkehrsgesellschaft in Hannover lagen zwei Anträge von Unternehmen vor, die eine Genehmigung beantragten. Nachdem der Arge versprach, den bestehenden Betrieb ohne staatliche Zuschüsseaufrecht zu erhalten, meldet sich auch die VWG selbst zu Wort un sagte, man könne den ÖPNV selbst auch ohne Zuschüsse darstellen. Die VWG – Gesellschafter sind Stadt (74 Prozent) und der örtliche Energieversorger EWE (26 Prozent) – sahen offenbar die Gefahr, dass es den Privaten gelingen tatsächlich könnte, die Landesverkehrsgesellschaft von ihrer Leistungsfähigkeit zu überzeugen. Denn die VWG hat eine 100-prozentige Tochter, die Verkehr und Versorgung GmbH gegründet, die ebenfalls einen so genannten eigenwirtschaftlichen Betrieb beantragte. Ob das kommunale Unternehmen das Versprechen einhalten kann, wird vom Wettbewerb bezweifelt. Als das private Konsortium seinen Antrag abgab, war die VWG zuversichtlich: Der kommunale Verkehrsbetrieb hielt es für ausgeschlossen, dass der Busverkehr in Oldenburg mit den entsprechenden Vorgaben ohne Zuschüsse ausgeführt werden könne. Und die VWG legte sogar noch nach: Die Ausschreibung sehe neben dem Busbetrieb Schritte zur Luftreinhaltung vor, den Betrieb einer Mobilitätszentrale und die sogenannte Echtzeit-Auskunft für Buskunden vor. Das sich die VWG damals ohne öffentliche Gelder nicht vorstellen. Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, der Interessenverband privater Unternehmen im Land, hält den Stadtverkehr dagegen für so ertragsstark, dass staatliche Zuschüsse nicht nötig seien. In Mittelpunkt der Verhandlung am Verwaltungsgericht in Oldenburg stand die Frage, in wieweit die privaten Anbieter die Wirtschaftlichkeit ihres Antrags nachgewiesen hätten. Es bestünden auch nach Auffassung des Gerichts erhebliche Zweifel, ob die Arge den Busverkehr in Oldenburg so wirtschaftlich betreiben könne, dass dieser für die gesamte Laufzeit von zehn Jahren gewährleistet sei. Die Buslinien in Oldenburg hätten – wie viele andere Stadtverkehre – bisher nur defizitär betrieben werden können. Die von der Arge vorgelegte Kalkulation weise schon auf der Einnahmeseite einige Fehleinschätzungen auf. So könne sie insbesondere nach der Änderung der gesetzlichen Regelungen zum 1. Januar 2017 voraussichtlich keine Ausgleichsleistungen für verbilligte Monatskarten im Ausbildungsverkehr erhalten, die bisher einen Betrag in Höhe von etwa 1,6 Mio € ausgemacht hätten. Auf der Ausgabenseite habe sich die Arge bei einigen Punkten zu Unrecht geweigert, ihre Kalkulation näher zu konkretisieren. Darüber hinaus entspreche der Antrag der Arge nicht in jeder Hinsicht der der Direktvergabe vorausgehenden Vorabbekanntmachung des Zweckverbandes Nahverkehr Bremen/Niedersachsen. So sei die vollständige Niederflurigkeit der Busse nicht gewährleistet gewesen. Außerdem wolle die Arge nach eigenen Angaben keinen zentralen Betriebshof errichten. Eine Berufung ließ das Gericht nicht zu, dagegen hatte die Arge geklagt – wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nun entschieden hat – vergeblich. Damit wird das Urteil des Verwaltungsgericht Oldenburg rechtskräftig. Die Richter am Verwaltungsgericht bemängelten insbesondere die Kalkulation der Arge für den Stadtbusverkehr. Es bestünden erhebliche Zweifel, ob die Arge den Verkehr wie behauptet so wirtschaftlich betreiben könne, dass dieser für zehn Jahre gewährleistet sei. „Für die VWG bedeutet dies, dass wir unsere Kräfte jetzt wieder vollständig den Kunden und der permanenten Verbesserung des ÖPNV-Angebotes in Oldenburg und der Region widmen können“, sagte der VWG-Geschäftsführer Michael Emschermann gegenüber der Nordwest-Zeitung aus Oldenburg. Aufgrund des Rechtsstreits hatte die VWG seit 2018 mehrfach befristete Genehmigungen beantragen müssen.

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